06.08.2019 > 12:44 Uhr - 14:15 Uhr

FEUER_1 - LZ1 - unklarer Rauchentwicklung Richtung Selm, keine genaue Ortsangabe

Am Dienstagmittag um 12:45 Uhr wurde der Löschzug 1 der Freiwilligen Feuerwehr Werne zu einer „unklaren Rauchentwicklung / Richtung Selm“ an die Selmer Landstraße in Werne alarmiert. Ein Anrufer meldete der Rettungsleitstelle in Unna eine Rauchentwicklung ohne genaue Ortsangabe. Das ersteintreffende Hilfeleistungslöschfahrzeug konnte eine Rauchentwicklung an der Straße Lange Hege / Selmer Landstraße wahrnehmen. Die erste Erkundung ergab, dass ein unbeaufsichtigtes Nutzfeuer bei dem böigen Wind auf die umliegende trockene Vegetation und umliegende Holzreste übergegriffen hatte. Das Feuer drohte weiterhin auf Bäume und ein angrenzendes Feld überzugreifen. Erste Löschmaßnahmen konnte der Anwohner mit Hilfe eines Gartenschlauchs einleiten, jedoch Aufgrund der Brandausbreitung und des böigen Windes musste die Feuerwehr tätig werden. Zwei Trupps unter Umluft unabhängigem Atemschutz konnten von zwei Seiten mit jeweils einem C-Strahlrohr den Brand final ablöschen. Als zusätzliche Wasserversorgung standen die 3000 Liter Löschwasser aus dem TLF3000 zur Verfügung. Das restliche verbleibende Unterholz sowie die abgelöschten Reste des Nutzfeuers wurden mit der Wärmebildkamera auf Glutnester kontrolliert. Mehrere Büsche im Nahbereich wurden ebenfalls durch die Trupps vorsorglich kontrolliert und gewässert, da sich durch den Funkenflug mehrere Stellen entzündet hatten. Nach der Übergabe der Einsatzstelle und den Hinweis einer Brandwache an den Eigentümer, konnte der Einsatz beendet werden. Im Einsatz waren 18 Einsatzkräfte mit dem Tanklöschfahrzeug [1-TLF3000], Hilfeleistungslöschfahrzeug [1-HLF20] und der DLK [1-DLK23]. Des Weiteren war die Polizei an diesem Einsatz beteiligt.

Im Hinblick auf die trockene Vegetation und die anhaltende warme Witterung zu dieser Jahreszeit weist die Freiwillige Feuerwehr Werne erneut darauf hin, dass die Verursachung von Schäden, die durch unbeaufsichtigte Nutzfeuer verursacht werden, im Falle eines Falles als grob fahrlässig ausgelegt werden können.