Einsätze
Speisefett auf der Lippe
Mit hoher Wahrscheinlichkeit durch den Starkregen eines morgendlichen Gewitters über Werne bedingt, kam es um 9:43 Uhr zu einem zeitaufwendigen Einsatz für die Freiwillige Feuerwehr Werne. Ein Spaziergänger hatte einen massiven "Ölfilm" auf der Lippe gemeldet. Die Erkundung ergab, dass gut zwei Drittel bis drei Viertel der Flussbreite von einem Schadstofffilm überzogen war, der schnell in Richtung Lünen abzog. Zur schnellen Gefahrenabwehr wurden mehrere Ölsperren in Höhe der Fischerhof-Brücke und an der B233 gelegt. Zudem wurde Ordnungsamt und Untere Wasserbehörde alarmiert.
Da ein Zugang zur Lippe in diesem Bereich (Naturschutzgebiet) nur schwer möglich ist und eine Erkundung des Verursachers zunächst nicht möglich war, wurde zudem der Löschzug 3 Stockum nachalarmiert, der über ein Boot verfügt. Durch den Einsatz des Bootes konnte schnell ein alter Zulauf in Höhe des Gewerbegebietes Brede ausfindig gemacht werden. Auch eine intensivere Erkundung ergab keine weiteren Erkenntnisse über mögliche Einleitungen. Da es sich nach einer Begutachtung des Stoffes nicht um Mineralöle (Diesel, Heizöl, Hydrauliköl etc.) handeln konnte, wurde davon ausgegangen, dass es sich um Speisefett handelt. Die Vermutung passte zur Lage des Einleiters in Höhe einer alten Produktionsstätte für Backzusatzstoffe. Vermutlich hatte der Starkregen einen vor Jahren bereits verschlossenen Kanal wieder durchspült, so dass alte Produktionsreste, die im Sediment der Kanalisation gebunden waren, frei geworden sind. Nach intensiver Begutachtung durch die Untere Wasserbehörde wurde festgestellt, dass keine weiteren Umweltgefahren von diesem Stoff ausgehen. Die Behörde wird den Kommunalbetrieb Werne nun auffordern, den Kanal zu überprüfen und gegebenenfalls tätig zu werden.
Im Einsatz waren 25 Einsatzkräfte der Löschzüge Stadtmitte und Stockum mit fünf Fahrzeugen und dem Boot des Löschzugs Stockum, das Ordnungsamt sowie die Untere Wasserbehörde. An letztere wurde die Einsatzstelle gegen 13:30 Uhr übergeben. eiten obliegen dann weiterhin den Betreibern oder Eigentümern der jeweiligen Liegenschaft.