Aufgaben

Gemäß §1 Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz (BHKG) hat die Feuerwehr zum Schutz der Bevölkerung vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zu gewährleisten

 

• bei Brandgefahren (Brandschutz)

• bei Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden (Hilfeleistung)

• bei Großeinsatzlagen oder Katastrophen (Katastrophenschutz)



Die Brandbekämpfung ist immer noch die ureigenste Aufgabe der Feuerwehr. Die Zahl der Brandeinsätze stellt allerdings prozentual gesehen nicht mehr den größten Anteil im gesamten Einsatzgeschehen dar. Bei den meisten Bränden wird umluftunabhängiger Atemschutz getragen, da durch die vermehrte Verwendung von Kunststoffbauteilen der Brandrauch immer aggressiver geworden ist. Das Löschmittel Wasser wird auch heutzutage immer noch am häufigsten verwendet. Lediglich bei Bränden, bei denen Wasser als Löschmittel nicht geeignet ist kommen Pulver, Schaum oder Kohlendioxid zum Einsatz (z.B. Flüssigkeits-, Metallbrände, o.Ä.).
    
Einen großen Teil der Einsätze nehmen derzeit die sogenannten technischen Hilfeleistungen ein. Hierzu gehören Sturm- und Hochwassereinsätze, die Beseitigung von Ölspuren und Umweltgefahren, das Retten von eingeklemmten Personen aus Unfallfahrzeugen, Tier- und Menschenrettungen, Ausleuchten und Absichern von Unfallstellen, etc.
   
Unter den Einsatzbereich Sonstige fallen alle Einsätze, die sich keinem anderen Bereich eindeutig zuordnen lassen (z.B. Rauchmelder ausgelöst durch LKW- Abgase). Leider gibt es auch immer wieder Böswillige Alarmierungen. Diese sind besonders ärgerlich, vor allem, wenn die Einsatzkräfte ihren Arbeitsplatz verlassen müssen. Alle Telefonate werden zwar bei der Kreisleitstelle aufgezeichnet, trotzdem ist es schwierig die Anrufer zu ermitteln. Fehlalarme werden häufig durch Brandmeldeanlagen ausgelöst. Dort kommt es schon mal durch technische Defekte zu Fehlauslösungen. Sind diese auf mangelnde Wartung oder Fahrlässigkeit zurückzuführen, stellt die Stadt dem Betreiber die Kosten für den Einsatz in Rechnung.

Ein weiterer Aufgabenbereich der Feuerwehr ist der Vorbeugende Brandschutz:

Regelmäßig wird in Gewerbebetrieben, Krankenhäusern, Altenheimen und landwirtschaftlichen Betrieben die Brandschau durchgeführt. Zwei Kameraden sind ausgebildete Brandschutztechniker und nehmen diese Arbeit im Auftrag der Stadt war.
In Kindergärten und Grundschulen wird jedes Jahr die Brandschutzerziehung und –aufklärung betrieben. Hierzu nutzt die Feuerwehr Werne das Brandschutzinfomobil des Kreises Unna.
Das Personal von Krankenhäusern, Altenheimen und Gewerbebetrieben wird wiederkehrend im Umgang mit Feuerlöschern unterwiesen.
Brandsicherheitswachen werden bei Theaterveranstaltungen im Kolpinghaus und auf diversen Großveranstaltungen durchgeführt.

Verschiedene Aufgaben:
• Verkehrssicherungsmaßnahmen (Stadtlauf, Radtouristik)
• Ordnungsdienst (z.B. Flohmarkt)
• Kameradschaftspflege
• etc.

Unsere Aufgaben sind in den letzten Jahren immer umfangreicher geworden. Mittlerweile ist die Feuerwehr zu einem „Mädchen für alles“ geworden. Wenn sich Bürger unserer Stadt in einer Notlage befinden, helfen wir natürlich gerne - und das rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. Andererseits stößt die Freiwilligkeit aber auch an ihre Grenzen. Vor allem Fehlalarme und böswillige Alarmierungen sind besonders ärgerlich. Manchmal würden wir uns auch von der Bevölkerung etwas mehr Zivilcourage wünschen. Wenn wir z.B. alarmiert werden, um einen brennenden Papierkorb im Freien zu löschen, der hätte leicht mit einem Eimer Wasser gelöscht werden können, so ärgert uns das schon. Andererseits braucht sich natürlich niemand zu scheuen 112 zu wählen, wenn er unsere Hilfe benötigt.

Die Feuerwehr kommt auf jeden Fall!

Ausbildung

Die Ausbildung in der Feuerwehr ist sehr genau geregelt. Hierzu gibt des die Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV), um genau zu sein ist die Ausbildung in der FwDV 2 geregelt.


Es gibt mehrere Lehrgänge, welche in fünf Bereiche eingeteilt sind:


1   Truppausbildung
      1.1 Truppmannausbildung (Modul 1 bis 4)
      1.2 Lehrgang "Truppführer"

2    Technische Ausbildung
      2.1 Lehrgang "Sprechfunker"
      2.2 Lehrgang "Atemschutzgeräteträger"
      2.3 Lehrgang "Maschinisten"
      2.4 Lehrgang "Technische Hilfeleistung"
      2.5 Lehrgang "ABC-Einsatz"
      2.6 Lehrgang "ABC-Erkundung"
      2.7 Lehrgang "ABC-Dekontamination P/G"
      2.8 Lehrgang "Gerätewarte"
      2.9 Lehrgang "Atemschutzgerätewarte"
      2.10 Lehrgang "Drehleitermaschinist"
 
3    Führungsausbildung
      3.1 Lehrgang "Gruppenführer"
      3.2 Lehrgang "Zugführer"
      3.3 Lehrgang "Verbandsführer"
      3.4 Lehrgang "Einführung in die Stabsarbeit"
      3.5 Lehrgang "Führen im ABC-Einsatz"
      3.6 Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr"
      3.7 Lehrgang "Ausbilder in der Feuerwehr"   

4    Fortbildung

 

Entsprechend gibt es auch Kennzeichnungen - einmal auf der Uniform und im Einsatz auf dem Helm, bzw. per Weste.